Keine Bildbeschreibung verfügbar
Keine Bildbeschreibung verfügbar
Keine Bildbeschreibung verfügbar
Keine Bildbeschreibung verfügbar
Keine Bildbeschreibung verfügbar
Keine Bildbeschreibung verfügbar
Keine Bildbeschreibung verfügbar
Kontakt

Ambulante Jugendhilfe Neumünster

Wir für Sie

Das Team unserer Fachkräfte unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien bei Erziehungsfragen und der Bewältigung von Alltagsaufgaben. Wir verfolgen einen systemischen Arbeitsansatz und ergänzen unsere Leistungen durch spezielle, an den Einzelfall angepasste Methoden. Zusätzlich nutzen wir vorhandene Ressourcen der Familien.

Unsere Arbeit ist auf die Verbesserung der Chancen von Kindern, Jugendlichen und Familien gerichtet. Im Rahmen unserer Arbeit nutzen wir die Synergien zu anderen internen und externen Angeboten.

Unser Leistungsspektrum

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich an Familien, die Unterstützung und Hilfestellung bei den vielfältigen Aufgaben der
Erziehung ihrer Kinder benötigen.

Ziel der SPFH ist es, Familien in ihrer Alltagsbewältigung direkt unterstützend zu begleiten. Unsere Hilfe wendet sich daher an alle Familienmitglieder und versucht, deren Kräfte zu aktivieren, um so Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.

 

Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)

Es handelt sich um eine an den jungen Menschen orientierte aktivierende und aufsuchende Hilfe zur Bewältigung von
Entwicklungsproblemen.

Die jungen Menschen werden in ihrem bestehenden Sozialraum stabilisiert. Abhängig vom Lebensalter und dem persönlichen Entwicklungsstand werden sie auch auf ein selbstständiges Leben im eigenen Wohnraum vorbereitet.

 

Eingliederungshilfe & Schulbegleitung § 18,3 SGB VIII

Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche und soll eine drohende seelische Behinderung verhindern oder bei einer bereits eingetretenen Behinderung die altersgemäße Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft weitgehend (wieder) ermöglichen.

Die Leistung wird vorwiegend durch eine aufsuchende Betreuung und Begleitung erbracht. Sie kann sich in unterschiedlichen Formen vollziehen, wie z.B. Einzelbetreuung oder Schulbegleitung.

 

Begleiteter Umgang (§ 18 (3) SGB VIII)

Begleiteter Umgang dient dazu, Kontaktabbrüche zwischen Kind und Umgangsberechtigtem zu vermeiden.

Begleiteter Umgang kann Konflikte zwischen den Beteiligten vermindern oder beenden, Eskalationen vermeiden und damit die Belastungen für das Kind verringern.

Wir über uns

Internationaler Bund e.V. in Schleswig-Holstein heißt für Sie:

  • Hohe Qualität – Über 100 qualifizierte Mitarbeiter*innen.
  • Zuverlässig gut – Jeder Mitarbeitende wendet unser Qualitätsmanagement an.
  • Innovativ – Jeder Mitarbeitende bildet sich kontinuierlich weiter.
  • Lösungsorientiert – Wir entwickeln flexible passgenaue und auf die Region abgestimmte Angebote.
  • Enge Vernetzung und Kooperation mit relevanten Institutionen vor Ort sind für uns selbstverständlich.

Unsere pädagogische Arbeit ist durch das Qualitätsmanagement nach dem EFQM Modell verbindlich und transparent. Unser Ziel ist die stetige Verbesserung; dazu gehört u. a. auch ein Beschwerdemanagement sowie die regelmäßige Überprüfung unserer Arbeit durch Audits und Kundenbefragungen.

Kontaktformular

Anrede *
Bitte FriendlyCaptcha bestätigen und die Validierung durchführen
Alle Informationen zum Schutz der Daten sind sind in unserer Datenschutzerklärung aufrufbar.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Video

Kontakt

Greta Karolin Jahn
Mobil: 0151 16994357

Direkt zum Kontaktformular

Ambulante Jugendhilfe Neumünster
Christianstraße 59
24534 Neumünster
Zur Routenplanung

Kontakt

Greta Karolin Jahn
Mobil: 0151 16994357
Ambulante Jugendhilfe Neumünster
Christianstraße 59
24534 Neumünster
Zur Routenplanung

Mail-Programm öffnen (sofern konfiguriert) oder E-Mail-Adresse anzeigen

Mail-Programm E-Mail