Inobhutnahmestelle "In & out" im Landkreis Harz
IB Inobhutnahmestelle "In & Out" im Landkreis Harz
Wir bieten Kindern und Jugendlichen einen Zufluchtsort, wenn das Kindeswohl in akuter Gefahr ist. Schutz, Geborgenheit und die Erfüllung aller Grundbedürfnisse stehen für uns an erster Stelle. In den Schutzräumen der Inobhutnahme Einrichtung "In & Out" dürfen sich Kinder und Jugendliche angenommen und gehört fühlen. Zusammen mit einem Team aus pädagogischen und psychologischen Fachkräften arbeiten wir lösungsorientiert für das Kind und den Jugendlichen.
Wir sind eine sozialpädagogische Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in freier Trägerschaft mit dem Schwerpunkt sofortiger vorläufiger Schutzmaßnahmen nach §42 SGB VIII. Wir machen es uns zur Aufgabe, in einem möglichst überschaubaren Zeitraum eine Schutzstelle für junge Menschen zu sein. Die Zeit in der Einrichtung dient der Abklärung und der Entwicklung von individuellen auf das Kind / den Jugendlichen nächstfolgenden Lebensperspektiven. Nach Absprache ist eine Aufnahme gem. §34 SBG VIII für max. 12 Wochen möglich.
Zielgruppen
- Kinder und Jugendlichen, bei denen Anzeichen für körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt sowie für schwere Vernachlässigung vorliegen (Kindeswohlgefährdung)
- Kinder und Jugendliche, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, Schutz und Unterstützung benötigen (Traumatische Erlebnisse)
- Kinder und Jugendliche, die sich selbst an das Jugendamt wenden, weil sie zu Hause nicht mehr zurechtkommen (Selbsthilferuf)
- bei Trennungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern können Kinder in eine Situation geraten, die eine Inobhutnahme erfordert (Eltern- und Sorgerechtsstreitigkeiten)
- unbegleitete minderjährige weibliche Ausländer, die nach Deutschland kommen (fehlende elterliche Sorge)
Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 - 16 Jahren erfolgt vollstationär.
Ausschlusskriterien
- persönliche und/oder soziale Entwicklung eines Kindes/Jugendlichen oder schwere kriminelle Delikte, die für die anderen Bewohner*innen der Inobhutnahmestelle eine Gefahr darstellen
- schwere psychische oder physische Faktoren, wie z.B. schwere Behinderungen, unbehandelte schwere Sucht, unbehandelte schwere psychische Erkrankungen, die das Zusammenleben in einer Wohngruppe nicht ermöglichen