Beteiligung ist auch gesetzlich verankert
Kinder und Jugendliche haben das Recht, an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Beteiligung wird konkret - Beispiele aus der Praxis
Jugendgemeinderäte
Junge Menschen gestalten kommunale Themen mit:


Jugendforen
Austausch zwischen Jugendlichen, Politik und Verwaltung. Weitere Informationen zum Jugendforum.
Beteiligung in Einrichtungen
Mitbestimmung im Alltag von Kita, Schule und Jugendhilfe:

