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Beteiligung ist auch gesetzlich verankert

Kinder und Jugendliche haben das Recht, an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Beteiligung wird konkret - Beispiele aus der Praxis



 Jugendgemeinderäte

Junge Menschen gestalten kommunale Themen mit:

Sechs junge Menschen stehen eng nebeneinander vor einer Tafel und lächeln in die Kamera

Vier junge Menschen stehen vor großen grünen Blättern und halten bunte Sprechblasen aus Pappe


 Jugendforen

Austausch zwischen Jugendlichen, Politik und Verwaltung. Weitere Informationen zum Jugendforum.


 Beteiligung in Einrichtungen

Mitbestimmung im Alltag von Kita, Schule und Jugendhilfe:

Drei Frauen sitzen auf Hockern in einem hellen Raum und unterhalten sich mit mehreren Personen im Vordergrund



Dunkelblaues Rechteck mit weißer Schrift 'Hier geht es zurück zur Übersichtsseite Partizipation' und einem weißen Mausklick-Symbol