Zusatzqualifizierung für DaZ-Lehrkräfte (2005-2020)
Bitte wechseln Sie für das aktuelle Angebot zur Seite Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache
Durch eine Anpassung der Zugangskriterien ist dieses Konzept seit 2021 nicht mehr aktuell.
Seit 2005 müssen Lehrkräfte, die in vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Kursen unterrichten, einen Nachweis über eine entsprechende Qualifikation erbringen:
Für Lehrkräfte ohne einen entsprechenden Hochschulabschluss DaF/DaZ bieten die IB Sprachinstitute Wuppertal (früher Iserlohn) und Tübingen, bereits seit 2005, seit 2008 auch das Sprachinstitut München, "Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrationskursen" an.
Ziel dieses Angebotes ist es, Lehrkräfte so zu qualifizieren, dass sie den DaZ-Unterricht entsprechend den vom BAMF entwickelten Kriterien umsetzen können. Ein wichtiger Bestandteil unserer Qualifizierung ist die Steigerung der methodischen Kompetenz der Lehrkräfte: „Lernen am Modell“ steht im Zentrum unserer Seminare.
Der Ablauf
Organisation und Dauer
Die unverkürzte Zusatzqualifizierung hat einen Umfang von 140 Unterrichtseinheiten, die verkürzte Zusatzqualifizierung besteht aus 70 Unterrichtseinheiten.
Neben diesen Präsenzzeiten sind im gleichen Umfang Selbstlernaktivitäten obligatorisch. Für diese Selbstlernphasen erhalten die Teilnehmer vor- und nachbereitende Aufgaben zu den Seminarinhalten, die in Einzel- oder Partnerarbeit zu lösen sind.
Ab Oktober 2020 ändern sich die Zulassungskriterien. Bitte informieren Sie sich dazu über www.bamf.de
Unsere Seminare in Wuppertal finden ganztägig von 8.30-16.00 Uhr statt. Die genaue Übersicht der Qualifizierungstermine finden Sie im Downloadbereich.
Im Anschluss an die Präsenzphase steht den Teilnehmenden ein Zeitraum von 5 Wochen für die Erstellung eines Portfolios zur Verfügung. Die Aufgabenstellungen „des Portfolios [...] beziehen sich auf die Leitziele der Zusatzqualifizierung, wie sie in den Anforderungen an den DaZ-Unterricht [...] in der „Konzeption für die Zusatzqualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache“ festgelegt und formuliert worden sind.“
Kosten
Die Seminargebühren betragen beim Internationalen Bund in Wuppertal für die verkürzte Qualifizierung 790 Euro und für die unverkürzte 1580 Euro.
Externe Bezuschussung
In Wuppertal akzeptieren wir Prämiengutscheine (www.bildungspraemie.info) oder Bildungsschecks (www.esf.nrw.de). Bitte informieren Sie sich dazu über das Internet.
Aufgrund des sehr aufwändigen Zertifizierungsverfahrens werden wir ab 2017 erst einmal keine Bildungsgutscheine akzeptieren können. Wir bedauern das sehr und hoffen auf eine Rezertifizierungsmöglichkeit in der Zukunft.
Anmeldung
Die Anmeldeunterlagen stehen als Downloaddatei zur Verfügung.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich.
Es werden nur vollständige Anmeldeunterlagen berücksichtigt. Alle Angaben zu den benötigten Dokumenten sowie unsere Anschrift finden Sie auf dem Anmeldeformular.
Rücktritt
Bei einem Rücktritt nach Eingang der Anmeldebestätigung werden grundsätzlich 50 € Bearbeitungsgebühr fällig.
Zusätzlich stellen wir folgende Kosten in Rechnung:
- bei einem Rücktritt 4 bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Seminargebühren,
- bei einem späteren Rücktritt: 50% der Seminargebühren,
- bei einem Rücktritt ab 3 Werktage vor Seminarbeginn oder bei nicht erfolgter Abmeldung: 100 % der Seminargebühren.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Die Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Lehrkräfte mit einem Bescheid vom BAMF zur „Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen“. Für die Beantragung finden interessierte Lehrkräfte auf der Homepage des Bundesamtes www.bamf.de entsprechende Informationen.
Die Zielgruppe
Die Zusatzqualifizierung richtet sich an Lehrkräfte, die in Integrationskurse oder anderen BAMF-geförderten Kursen unterrichten möchten.
Die Ziele des Angebots
Die Zertifizierung erfolgt auf der Grundlage der regelmäßigen Teilnahme und aktiven Mitarbeit, der Selbstlernaktivitäten und der Erstellung eines Portfolios. Eine erfolgreiche Teilnahme gilt als Voraussetzung für die Erteilung einer „Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen“ durch das BAMF.
Weitere Informationen
Durch eine Anpassung der Zugangskriterien ist dieses Konzept seit 2021 nicht mehr aktuell.
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