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Appell sozialer Verbände: „Junge Menschen brauchen individuelle Hilfe – statt pauschale Regeln!“ 

Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz: IB sowie mehr als 30 Träger kritisieren Vorrang vermeintlich vergleichbarer lokaler Angebote 

In einer IB-Wohneinrichtung schauen zwei Mädchen aus dem Fenster eines Zimmers.
Jugendliche in einer Wohneinrichtung des IB in Berlin. Foto: Hans Scherhaufer

Mehr als 30 Verbände und Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe – darunter der Internationale Bund (IB) – wenden sich in einem gemeinsamen Appell an den Deutschen Bundestag und Bundesrat. Ihre Forderung: Der im 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz geplante gesetzliche Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten vor „Hilfe zur Erziehung“ und „Hilfe für junge Volljährige“ muss ersatzlos gestrichen werden. 

„Junge Menschen und Familien müssen die Unterstützung erhalten, die zu ihrem Bedarf und ihrer Situation passt“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, der selbst Hilfen zur Erziehung anbietet. 

Der geplante gesetzliche Infrastrukturvorrang birgt die Gefahr, dass nicht mehr der individuelle Unterstützungsbedarf, sondern die Verfügbarkeit vermeintlich gleich geeigneter Angebote über die Gewährung notwendiger Hilfen entscheidet. Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit oder Familienförderung könnten als Ersatz betrachtet werden, obwohl sie unterschiedliche Aufgaben erfüllen und auf unterschiedlichen Bedarf ausgerichtet sind.  

Infrastruktur stärken, individuelle Rechtsansprüche sichern  

Infrastruktur- und Regelangebote können junge Menschen und Familien frühzeitig unterstützen und individuelle Hilfen vermeiden oder sinnvoll ergänzen. Ihr bedarfsgerechter Ausbau ist bereits nach geltendem Recht möglich und fachlich geboten.

Familien und junge Menschen benötigen individuelle, passgenaue, beteiligungsorientierte und verlässliche Hilfen. Welche individuelle Unterstützung notwendig ist, muss gemeinsam im Einzelfall mit den jungen Menschen und ihren Familien geklärt werden. 

Appell zur Reform des Kinder- und Jugendhilferechts

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