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Erster Branchentarifvertrag für Beschäftigte der beruflichen Bildung kommt!

Der IB setzt sich im Arbeitgeberverband der Aus- und Weiterbildung vehement für einen tragfähigen Tarifvertrag ein


Eine Gruppe junger Menschen sitzt vor einer Wand, an der technische Geräte hängen. Eine Frau steht hinter ihnen.
Der Internationale Bund (IB) macht junge Menschen auch in technischen Berufen fit für die Zukunft. Foto: Shutterstock

Die Situation für Bildungsanbieter ist schwierig: Sie müssen meistens über öffentliche Ausschreibungen in den Preiswettbewerb treten, um überhaupt noch öffentliche Aufträge zu erhalten und Arbeitsplätze zu retten. Niedrige Gehälter für Mitarbeitende waren und sind die Folge. Immerhin konnte durch einen allgemeinverbindlichen „Mindestlohntarifvertrag“ der Unterbietungswettwerb und eine beständige Abwärtsspirale gestoppt werden. Bis heute gibt es keinen echten Branchentarifvertrag für die Beschäftigten der beruflichen Bildung. Jetzt hat der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung e. V. (BBB) auf seiner Mitgliederversammlung vom 24. Juni beschlossen, über einen solchen mit den Gewerkschaften ver.di und GEW zu verhandeln.

Bundestariftreuegesetz beseitigt unfaire Wettbewerbsnachteile

„Darauf haben wir vom IB lange hingearbeitet. Es galt, Skeptiker*innen innerhalb des Bildungsverbandes davon zu überzeugen, dass alle profitieren: die Beschäftigten, die Bildungsträger und die Gesellschaft“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB. „Erst ein echter Branchentarifvertrag gewährleistet faire Löhne und faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Ein echter Branchentarifvertrag, der über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung oder über das Bundestariftreuegesetz neue Mindeststandards schafft, beseitigt zugleich unfaire Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Bildungsträger.“

Der neue Branchentarifvertrag, der spätestens zum 1. Januar 2027 greifen soll, kann neue Mindeststandards setzen, an die sich dann alle Bildungsträger halten müssen – entweder über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesarbeitsministerium oder als Maßstab über das Bundestariftreuegesetz. 


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