Der Internationale Bund (IB) kritisiert die Pläne der Bundesregierung, ab 2027 keine Mittel mehr für die Asylverfahrensberatung (AVB) im Bundeshaushalt vorzusehen. Aus Sicht des freien Trägers stellt die behördenunabhängige Beratung ein zentrales Instrument für rechtsstaatliche Asylverfahren dar.
Das Bundesprogramm zur Asylverfahrensberatung wurde 2023 neu geschaffen und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI) finanziert. Ziel ist es, Schutzsuchende zu unterstützen und gleichzeitig die Qualität und Effizienz der Asylverfahren zu verbessern. Mit § 12a des Asylgesetzes wurde eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung rechtlich festgeschrieben. Diese umfasst auch eine besondere Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende.
Rückbau trotz wachsender Bedeutung
Der IB hat die Asylverfahrensberatung von Beginn an umgesetzt: 2023 an 28, aktuell an 16 Standorten. Der Rückgang ist Folge veränderter Förderbedingungen. Dennoch hat der IB konsequent an seinem Engagement festgehalten. In den vergangenen Jahren wurden 7.297 Menschen im Asylverfahren begleitet.
Die Asylverfahrensberatung ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines rechtsstaatlichen Asylsystems. Sie sorgt dafür, dass Menschen ihre Rechte kennen und wahrnehmen können – und trägt zu fairen, transparenten und effizienteren Verfahren bei. Eine Streichung würde nicht nur Schutzsuchende treffen, sondern auch die Qualität der Verfahren beeinträchtigen. Wir werden auch weiterhin unsere Expertise und unsere Kontakte nutzen, um uns für den Erhalt einzusetzen. Asylrecht ist Menschenrecht!
Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB
Rechtliche und europäische Vorgaben beachten
Auch auf europäischer Ebene bestehen Anforderungen an unabhängige Beratungsstrukturen. Im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird die Bedeutung unabhängiger Beratung weiter gestärkt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit ein vollständiger Verzicht auf entsprechende Angebote mit geltenden rechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
Als Begründung für die geplante Streichung wurden unter anderem notwendige Haushaltseinsparungen sowie Ergebnisse der Evaluation des Bundesprogramms angeführt. Nach Einschätzung des BMI belegt diese die Wirksamkeit des Programms nicht. Aus Sicht des IB greift diese Bewertung zu kurz und wird der praktischen Bedeutung der Beratung für Schutzsuchende und Verfahren nicht gerecht.
Weitere Informationen gibt es auf der IB-Webseite zur AVB sowie im „Factsheet 2026“ und der „Praxisbasierten Expertise“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).