Asylverfahrensberatung
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung des IB
Seit Ende 2023 führt der Internationale Bund (IB) an 19 Standorten die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) durch und steht allen Menschen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, offen.
Was ist die Asylverfahrensberatung?
Die Asylverfahrensberatungsstellen im IB sind eng mit anderen IB-Angeboten wie dem Jugendmigrationsdienst und den Sprachkursen vernetzt und bieten somit eine umfassende Begleitung in der herausfordernden Phase des Asylverfahrens.
Die behördenunabhängige AVB wurde 2023 als neues vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördertes Bundesprogramm ins Leben gerufen. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur, um das Asylverfahren für Schutzsuchende und Behörden transparenter und effizienter zu gestalten. Die Asylverfahrensberatung erfolgt unabhängig, ergebnisoffen und freiwillig (§12a Asylgesetz).
Wo wird die Asylverfahrensberatung im IB angeboten?
Neben 19 Standorten gibt es die AVB-Zentralstelle des Internationalen Bunds, die als Schnittstelle zwischen der ministeriellen und der Praxisebene agiert. Zu den wichtigsten Aufgaben der Zentralstelle zählen die Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem BAMF als zuständiges Ministerium, sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und weiteren Akteuren auf Bundesebene, die fachliche und strategische Beratung der AVB-Standorte sowie die Bearbeitung administrativer Abläufe. Hinzu kommen die fachliche Weiterentwicklung des Bundesprogramms, die Öffentlichkeitsarbeit und die Sicherstellung einer hochwertigen Arbeit.
Hier finden Sie alle Standorte des IB, die Asylverfahrensberatung anbieten:
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ListenansichtWie erfolgt die Beratung?
Die Asylverfahrensberatung (AVB) ist eine behördenunabhängige, freiwillige, ergebnisoffene, individuelle und kostenlose Beratung und trägt zur Rechtsstaatlichkeit des Asylverfahrens bei. Sie stellt sicher, dass Antragstellende und Schutzsuchende über die Ziele, den Ablauf und die Inhalte des Asylverfahrens informiert werden. Zudem erhalten sie während des Verfahrens fortlaufende Beratung und Unterstützung, die in vertraulichen Einzelgesprächen mit Sprachmittlung stattfinden.
Der Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der AVB umfasst den Zeitraum ab Äußerung des Schutzgesuches bis zur unanfechtbaren Entscheidung im Asylverfahren sowie bei Dublin-Verfahren. Die AVB soll in der Regel vor der Anhörung ansetzen. Die Beratung hat jedoch keine aufschiebende Wirkung im Asylverfahren.
Die Aufgaben der Asylverfahrensberatung:
- Klärung von Fragen zu Asyl- und Ausländerrecht
- Beratung zum Ablauf des Asylverfahrens sowie über Rechte und Pflichten der Asylsuchenden
- Vorbereitung auf die Anhörung
- Beratung und gegebenenfalls Begleitung im Widerspruchsverfahren sowie bei Zweit- und Folgeverfahren
- Wahrung der besonderen Verfahrensgarantien für vulnerable Schutzsuchende
- Informationen und ggf. Verweisberatung bzgl. der Familienzusammenführung
- Enge Zusammenarbeit mit Juristen*Juristinnen im Rahmen von Rechtsberatung sowie mit Dolmetscherdiensten
- Verweisberatung (z.B. zur Migrationsberatung)
Die AVB berät zu folgenden Themen:
- Was ist ein Asylantrag und wie läuft ein Asylverfahren ab?
- Warum ist die Anhörung (Interview) wichtig und wie bereite ich mich darauf vor?
- Was ist beim Asylbescheid zu beachten und wie geht es danach weiter?
- Was ist ein Asylklageverfahren und was ist hierbei zu tun?
- Was ist das Dublin-Verfahren und was ist hierbei zu tun?