Nach Schätzungen des Kinderschutzbund sind 4,4 Millionen Kinder in Deutschland von Armut bedroht. Dazu gehören auch Kinder aus Familien, die auf ein warmes Mittagessen in der Schule oder Kita angewiesen sind. Aufgrund der Coronapandemie sind Schulen und Kitas seit 2020 allerdings immer wieder teilweise oder vollständig geschlossen. Der aktuelle Lockdown wird voraussichtlich bis Ende Januar verlängert, wann und in welcher Form Schulen und Kitas wieder öffnen können, ist noch unklar. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Kinder mit einem Anspruch auf ein Mittagessen in einer Betreuungseinrichtung bei einem Corona bedingten Ausfall das Essen nach Hause geliefert bekommen. Eine Vorgabe, die völlig an der Realität vorbeigeht, denn kein Catering-Service beliefert einzelne Kinder.
Bedürftige Kinder und deren Familien brauchen daher einen finanziellen Ausgleich, wenn das kostenlose Mittagessen in Schule oder Kita ausfällt, auch bei Quarantäne oder Unterricht im Wechselmodell. Die Diakonie Deutschland fordert, das Essensgeld für bedürftige Kinder direkt an die betroffenen Familien auszuzahlen (siehe Pressemeldung der Diakonie). Damit würde der im Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehene finanzielle Betrag leistungsberechtigten Kindern in der Grundsicherung (Hartz IV), beim Kinderzuschlag und im Wohngeld weiterhin unbürokratisch zur Verfügung stehen. Der Internationale Bund schließt sich dieser Forderung an: „Unter Lockdown-Bedingungen fehlt das schulische Mittagessen“, sagt der Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar, „darum muss der Betrag hierfür direkt an die Leistungsberechtigten ausgezahlt werden!“