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„Wichtiges Signal für mehr Lohngerechtigkeit“: Kabinett beschließt Bundestariftreuegesetz

Gesetz greift langjährige Forderung des Internationalen Bundes auf

Blick in den Deutschen Bundestag während einer Sitzung
Der Internationale Bund (IB) begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Bundestariftreuegesetz. Foto: Shutterstock

Der Internationale Bund (IB) befürwortet ausdrücklich den Kabinettsbeschluss zum Bundestariftreuegesetz vom 6. August 2025. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen für Tarifbindung und fairen Wettbewerb. Bereits IB-Präsidentin Petra Merkel hatte gefordert, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Tariftreuegesetz schnell auf den Weg zu bringen. Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt für mehr soziale Verantwortung in der Vergabepraxis. Als tarifgebundenes Unternehmen steht der IB aus Überzeugung hinter diesem Prinzip – gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit den für ihn zuständigen Gewerkschaften ver.di und GEW.

Klares Signal für mehr soziale Verantwortung in der Auftragsvergabe

Mit dem Gesetz sollen künftig nur noch solche Unternehmen öffentliche Aufträge vom Bund erhalten, die Löhne nach Tarif zahlen. Aus Sicht des IB ist das ein längst überfälliger Schritt, um soziale Verantwortung in der Vergabepraxis zu verankern. „Mit diesem Beschluss setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für mehr Lohngerechtigkeit, faire Wettbewerbsbedingungen und verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel, wie wir schon lange fordern. Klar ist: Wer Tariftreue zeigt, darf im Wettbewerb nicht benachteiligt, sondern muss belohnt werden“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Bundes und des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (BBB).

Der Internationale Bund teilt jedoch die Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass der aktuelle Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen noch nachgebessert werden muss. Das ist mit Blick auf die anstehenden Rekordinvestitionen, die der Bund in Höhe von 115 Milliarden Euro plant, entscheidend.

Aus Sicht des IB zählen dazu unter anderem: die Beachtung der Tariftreue für alle Jobcenter – unabhängig von ihrer Trägerkonstellation, die Ergänzung anderer Arten der öffentlichen Finanzierung im Anwendungsbereich, die Senkung des derzeit geplanten Schwellenwertes unter 50.000 Euro und eine flächendeckende, bundesweit kohärente Umsetzung der Tariftreue in der Sozialen Arbeit und in allen für die Bildungsbranche relevanten Bereichen und staatlichen Ebenen.

 

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