Stationäre Hilfen zur Erziehung Hamburg
Der Internationale Bund Hamburg stellt im Rahmen des entsprechenden Gesetzestextes „Heimerziehung / betreutes Wohnen über Tag und Nacht“ im SGB VIII rund-um-die-Uhr betreute Wohnformen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.
Wir haben auf dieser Basis unterschiedliche Angebote für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 21. Lebensjahr im Angebot - diese basieren alle auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII §§ 27 ff. Sie werden durch die Jugendämter belegt und finanziert.
Die Einrichtungen stehen vorrangig für die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Region bzw. den umliegenden Stadtteilen zur Verfügung. Dabei soll die Lebenswelt und der Bezug zum Stadtteil möglichst beibehalten werden.
Dadurch können persönliche Bindungen und Beziehungen – auch der Kontakt zu den Eltern – besser und intensiver gepflegt und entwickelt werden. Aber auch einer Belegung aus anderen Stadtteilen und Regionen steht nichts entgegen.
Die Einrichtungen dienen den Kindern und Jugendlichen als Schutz-, Schon- und Entwicklungsraum. Pädagogische Maßnahmen und Leistungen knüpfen an den individuellen Biographien und Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen an. Sie werden lebensnah und alltagsorientiert gestaltet.
In bestimmten Angeboten werden die jungen Menschen ab dem 14. bzw. 16. Lebensjahr auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Besonders werden sie dabei in Fragen der allgemeinen Lebensführung, der Alltagsgestaltung, der Schule und der Berufsausbildung begleitet.