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IB-Wohnungslosenhilfe Bayern - Ambulante Hilfen

Die Maßnahmen der Ambulanten Hilfen bilden eine Angebotskette.

Die Aufsuchende SozialArbeit wird von den Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) in den Sozialbürgerhäusern beauftragt, Kontakt mit von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten aufzunehmen. Das Hauptziel ist der Erhalt der Wohnung. Wenn dies nicht möglich ist, können die ASA-Mitarbeiter*innen bei der Zwangsräumung anwesend sein, um die Betroffenen zu unterstützen und um diese zu einer Notunterkunft zu begleiten.

Diese Notunterkunft kann das Clearinghaus Großhadernerstraße sein. Hier werden akut wohnungslose Haushalte für maximal zwölf Monate untergebracht. Das multiprofessionelle Team des CH klärt die Gründe, die zum Wohnungsverlust geführt haben. Zentrale Beratungsthemen sind die Existenzsicherung und die Verbesserung der Mietfähigkeit. Die Klienten*Klientinnen werden zudem intensiv bei der Wohnungssuche unterstützt.

Wenn ein Haushalt aus einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe eine eigene Wohnung findet, kann das Unterstützte Wohnen für 12 bis maximal 24 Monate beantragt werden, um den Haushalt im neuen Lebensabschnitt zu unterstützen. Vor allem geht es hierbei um einen langfristigen Erhalt der Wohnung sowie um die Existenzsicherung. Das UW berät die Alleinstehenden, Paare und Familien ganzheitlich. Die Themen reichen von der Kindergartensuche bis zum Rentenantrag und von der Gesundheitsfürsorge bis zum Aufenthaltstitel.

Die ehemaligen Klienten*Klientinnen des UW können sich bei punktuellem Bedarf im Rahmen der neuen Maßnahme Kurzintervention Wohnen (KIWO) an die bekannte Sozialberatung des UW wenden. Ebenso können Mitarbeiter*innen der ASA Haushalte bei Bedarf an die Maßnahme KIWO anbinden. Diese punktuelle Unterstützung wird seit Anfang 2018 in einer vierjährigen Probephase angeboten.

Die Ambulanten Hilfen sind Teil der IB-Wohnungslosenhilfe Bayern.

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