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Barrierefreiheit auf IB-Websites

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das heißt, alle öffentlichen Stellen, also auch wir als IB, sind verpflichtet, die "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG) umzusetzen. 

Wir stellen sicher, dass alle zentralen Websites bis dahin technisch angepasst sind und bieten euch die notwendigen Leitfäden, damit jeder Website-Redakteur die relevanten Barrierefreiheitskriterien eigenständig umsetzen kann. 

Auch die dezentralen IB-Websites sind gefordert: Überprüft jetzt die Barrierefreiheit eurer Seiten und helft uns, das Web für alle zugänglich zu machen!

Weitere Informationen findet ihr auf der Website von Aktion Mensch.

Leitfaden für eine barrierefreie Website

In diesem Leitfaden finden Website-Redakteur*innen praxisnahe Tipps zur Umsetzung der Barrierefreiheit nach den WCAG-Richtlinien – von Alternativtexten über Kontraste bis hin zu Audiodeskriptionen. Der kompakte Überblick unterstützt dabei, Inhalte von Anfang an barrierefrei zu gestalten.

Leitfaden Barrierefreie Website

Alternativtexte

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit und warum ist sie wichtig? Und welche Rolle spielen Alternativtexte dabei?

Um barrierefreie Inhalte anbieten zu können, müssen einige Aspekte berücksichtigt werden, die wir in diesem Leitfaden erläutern:

Alternativtexte - Ein Leitfaden

Barrierefreie PDF-Dokumente

Was macht ein PDF-Dokument barrierefrei – und warum ist das wichtig für die digitale Teilhabe?

Damit Inhalte auch in PDF-Form zugänglich sind, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Unsere Checkliste zeigt, worauf bei der Erstellung barrierefreier PDFs zu achten ist – übersichtlich und praxisnah:

Checkliste zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente

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